Ansprüche des Erben
Als Erbe oder Miterbe haben Sie eine Reihe von Rechten und Ansprüchen neben den Pflichten.
Um die Ansprüche durchzusetzen, bedarf es oft der Hilfe durch einen Anwalt. Es sind auch ggf. Fristen zu beachten.
Mögliche Ansprüche könnten z.B. sein:
- Auskunftsrecht gegenüber dem fremden Erbschaftsbesitzer
- Herausgabeansprüche
- Auskunftsansprüche gegenüber Miterben (eingeschränkt)
- sonstige erbrechtliche Auskunftsansprüche
- Anspruch auf Erbauseinandersetzung
- …
Ggf. müssen diese Ansprüche im Wege einer Stufenklage realisiert werden, wenn der Gegner nicht freiwillig handelt.
Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten
Auch der Pflichtteilsberechtigte hat umfassende Auskunftsansprüche, die sogar über die eines Miterben hinausgehen.
Mehr dazu hier: Pflichtteil