Testament oder Erbvertrag?

Testament oder Erbvertrag?

Wenn man sich mit dem „letzten Willen“ beschäftigt oder potentielle Erben zu Lebzeiten Regelungen wünschen, stellt sich vielleicht die Frage „Testament oder Erbvertrag?“

Sie möchten Ihr Testament errichten?

Dieses ist auf unterschiedlicher Weise möglich. Welche Formen von Testamenten gibt es? Was ist zu beachten? Was kann der Erblasser regeln? Ist Testamentsvollstreckung sinnvoll?
Mehr erfahren Sie hier: Testament

Oder wäre vielleicht ein Erbvertrag sinnvoller?

In bestimmten Konstellationen sollte man an einen Erbvertrag denken. Dieser ist auch in Kombination mit einem Ehevertrag und/oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung möglich. Der Erbvertrag als immer „mehrseitiger“ Vertrag erzeugt eine höhere Bindungswirkung und kann in der Regel nicht mehr (wie ein Testament) einseitig geändert werden. Manche Übertragungen lassen sich nur durch einen Erbvertrag regeln.