Erbrecht - Erben und Schenken in Würzburg - Rechtsanwalt

Checkliste Erbfall und Erbschaft

Würzburg Festung Marienberg - Checkliste Erbfall

Checkliste Erbfall und Erbschaft

Hier finden Sie eine Art grobe Checkliste für den Erbfall, also wenn eine Erbschaft angefallen ist. Nicht alles ist immer relevant und es können auch nicht alle denkbaren Besonderheiten hier aufgelistet werden. Es gilt sehr viel zu beachten, halten Sie sich dabei von aufdringlichen Beerdigungsinstituten fern, die Ihnen gerne alles abnehmen wollen, aber sich dann sehr teuer bezahlen lassen. Lassen Sie sich nur von Personen beraten, denen sie wirklich vertrauen können!

  • ggf., wenn Sie den Erblasser tot aufgefunden haben: Den Hausarzt informieren und diesen sorgfältig den Tod und den Todeszeitpunkt feststellen lassen. Der dann ausgestellte Totenschein ist dann für die Sterbeurkunde erforderlich.
  • bei Suizid oder Unfalltod ist die Polizei einzuschalten
  • nahe Angehörige sollten dann informiert werden
  • Testament oder Erbvertrag und andere wichtige Dokumente und Unterlagen (Versicherungen u.a.) zusammensuchen
  • Alle Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) müssen beim Nachlaßgericht abgegeben werden
  • Ein Beerdigungsinstitut finden und beauftragen (Achtung: Kostenkontrolle!) – ggf. unterschiedliche Angebote einholen
  • Termin für  die Beisetzung und die Trauerfeier festlegen und planen (etwaige Wünsche des Verstorbenenn zur Art der Bestattung beachten!)
  • ggf. Sterbeanzeige/Traueranzeigen
  • Lebensversicherung/Sterbegeldversicherung schnellstmöglich kontaktieren und die Auszahlung veranlassen
  • ist der/die Verstorbene nicht zuhause gestorben, dessen Eigentum im Krankenhaus oder Heim mitnehmen bzw. herausverlangen
  • wenn der Erblasser allein gewohnt hat: Verbrauchsgeräte in der Wohnung – soweit sinnvoll und möglich – ausschalten, Wasser abstellen und Versorgung von Haustieren klären
  • bei etwaigen habgierigen (Mit-)Erben oder Fremden, die ggf. Zugang zur Wohnung haben: Schlösser auswechseln und ggf. die Sicherung des Nachlasses (§ 1960 BGB) beim Nachlassgericht beantragen.
  • Sterbefallmeldung an die Gemeinde (Standesamt)
  • ggf. Termine des Verstorbenen absagen (soweit bekannt)
  • Arbeitgeber des Erblassers und Behörden informieren (Achtung: Zuviel gezahlte Renten, Pflegegelder, Arbeitsentgelte u.a. sind zurückzuzahlen!)
  • Digitalen Nachlass klären
  • Gibt es eine Bankvollmacht über den Tod hinaus? Ansonsten können nur ausgewiesene Erben (gemeinsam) über ein Girokonto des Erblassers verfügen, um z.B. dessen offene Rechnungen und die Beerdigung zu bezahlen
  • Etwaige weitere Rechnungen an den Erblasser sorgfältig auf Berechtigung prüfen
  • Mietwohnung: ggf. zeitnah kündigen
  • Briefkastenentleerung / Nachsendeantrag
  • alle Verträge des Verstorbenen (soweit sinnvoll und möglich) kündigen/stornieren/aufheben/abwickeln – mit dem Internetzugang ggf. noch etwas abwarten bis der digitale Nachlass geklärt ist
  • Erbschein ggf. beantragen (wenn kein notarielles Testament vorliegt) – wird nicht immer benötigt!
  • Sind Erbstreitigkeiten oder „schwierige Angehörige“ zu erwarten: Rechtsanwalt einschalten!
  • Saubere „Buchführung“ über Einnahmen und Ausgaben für den Erblasser nach dessen Tod und alle Belege aufbewahren
  • ggf. Witwen- oder Waisenrente beantragen und den Rentenversicherer über den Tod des Versicherten informieren (falls dieser Rente bezogen hat)
  • bei verstorbenen Beamten mögliche Beihilfeansprüche klären
  • den Nachlass insgesamt ermitteln
  • Nachlassverzeichnis erstellen (wird zumeist vom Nachlaßgericht angefordert) und vor Abgabe kopieren! Es ergeben sich durch „Funde“ oder bekanntwerdende Verbindlichkeiten ggf. noch später Änderungen. Dokumentieren Sie diese!
  • Steuererklärungen sind ggf. noch für den Erblasser zu erstellen (Einkommensteuer – vielleicht auch für Vorjahre, ggf. Umsatzsteuervoranmeldung bei Gewerbe, u.a.)
  • Klärung der Verwendung von Kraftfahrzeugen (Ummeldung? Verkauf?) und Immobilien
  • Wertgegenstände von hohem Wert ggf. eher einem Auktionshaus zur Versteigerung übergeben oder ggf. selbst wertvolle Stücke versteigern
  • Verteilung des Nettonachlasses unter den Erben gemäß Erbquoten bzw. Einigung untereinander
  • Klären, ob ggf. Erbschaftssteuer anfällt und dann entsprechende Erklärung abgeben

Es gibt ggf. noch viele weitere Details zu beachten, die Liste ist aber vielleicht eine erste Hilfe für Sie zur Orientierung. Wenn Sie Unterstützung bei der Abwicklung brauchen oder sich den Erbfall vereinfachen wollen:

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